Die Zwangsvollstreckung, also der Versuch der Durchsetzung von Forderungen, nimmt mittlerweile einen großen Stellenwert ein. Ein rechtskräftiges (oder sog. vorläufig vollstreckbares) Urteil (Titel) o.ä. bedeutet in der Praxis leider häufig noch nicht, dass derjenige der z.B. zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrages verpflichtet ist, dieser Zahlungspflicht auch nachkommt. Das Vorliegen eines Titels bedeutet also nicht zwangsläufig einen erfolgreichen Forderungseinzug.
Hier gilt es bei der Menge der Vollstreckungsmöglichkeiten, wie Mobiliarpfändung, Gehalts- u. Kontenpfändung, bis hin zur Pfändung von Lebensversicherungen, Rentenansprüchen oder Steuererstattungsansprüchen, um hier nur einige Möglichkeiten zu nennen, zu prüfen,
Es sollte im Interesse des Mandanten vermieden werden, dass sinnlose Vollstreckungsmaßnahmen vorgenommen werden. Hier können Sie als Mandant durch Informationen, wie Kontoverbindung oder Arbeitgeber des Schuldners, einen wichtigen Beitrag leisten, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gezielt vorgenommen werden können.