Zum Inhalt springen



Arbeitsrecht

Zum Arbeitsrecht gehören Kündigungsschutz, Durchsetzung von Lohnansprüchen, Urlaubsansprüchen, Ansprüche auf Gleichbehandlung, Verlängerung der Arbeitszeit, Beratung im Bereich Mobbing, Gestaltung von Elternzeit und Ähnlichem, aber auch Beratung von Betriebsräten und tariflichen Regelungen.

Individualarbeitsrecht
Das Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von anderen Vertragsverhältnissen durch die Verpflichtung zur persönlichen Leistungserbringung, Eingegliedertheit und Weisungsgebundenheit sowie regelmäßig die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber. Das Arbeitsrecht dient der Regelung dieser Vertragsbeziehung, dem Ausgleich widerstreitender Interessen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses sowie der Herstellung sozialer Gerechtigkeit bei freier Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Das Arbeitsrecht ist nicht in einem zentralen Gesetzeswerk geregelt, sondern in einer Vielzahl von Gesetzen, so zum Beispiel im BGB, im Kündigungsschutzgesetz, im Teilzeit- und Befristungsgesetz usw.

Im Falle der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind die Arbeitsgerichte zuständig. Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht findet zunächst eine sog. Güteverhandlung statt. Zweck ist, eine gütliche Einigung der Parteien zu erreichen. Kommt eine gütliche Einigung nicht zustande, wird ein sog. Kammertermin anberaumt, in dem durch Urteil entschieden wird

Kollektivarbeitsrecht
Das kollektive Arbeitsrecht regelt im wesentlichen das Rechtsverhältnis zwischen Mitarbeitervertretung (i.d.R. Betriebs- oder Personalrat) und Arbeitgeber. Den Mitarbeitervertretungen stehen im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber erhebliche Mitbestimmungsrechte zu.

Unter das kollektive Arbeitsrecht fällt hierneben das Tarifrecht, dass das Rechtsverhältnis zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen regelt.