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Familienrecht

Trennung und ihre Folgen …

Schon während der Trennungszeit sind verschiedene Punkte zu regeln, wie:

  • Trennungsunterhalt
  • Sorge-/Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Wohnung und Hausrat

Der Trennungszeit folgt ggf. der Antrag auf Scheidung der Ehe vor dem zuständigen Familiengericht.

Für die Tragungspflicht der Kosten einer Ehescheidung gelten folgende Grundsätze:

Die Kosten der Parteien (also der Eheleute) sind, anders als in „normalen“ Zivilverfahren, gegeneinander aufzuheben. Das heißt, dass die Gerichtskosten je zur Hälfte getragen werden und die Parteien ihre außergerichtliche Kosten (Rechtsanwaltsgebühren) je selbst tragen.

Aber auch im Familienrecht gibt es außer der Scheidung vielerlei Streitpunkte oder Fragen, die einer Regelung bedürfen, wie z. B. Vaterschaftsklagen, Eheverträge usw.

Klagen Ehegatten, Eltern oder Kinder außerhalb des Scheidungsverfahrens, so bleibt es bei der Regelung der „normalen“ Zivilverfahren: Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen. Wird der Rechtsstreit zu einem Teil gewonnen, sind die Kosten entsprechend anteilig zu tragen.