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Erbrecht

Gegenstand des Erbrechts ist die Ordnung der Vermögensverhältnisse nach dem Tode eines Menschen. Bei Eintritt eines solchen Todesfalles in Ihrer Familie kann Ihnen Rechtsanwalt Wied mit seinem umfangreichen Wissen aus dem Erbrecht zur Verfügung stehen. Hier gilt es oft Fragen zu beantworten, die sich z. B. mit

  • Pflichtteil
  • gesetzliche Erbfolge
  • Erbschaftssteuer
  • wie setzt man sich mit den Miterben auseinander

beschäftigen.

Die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch werden häufig – falls vorhanden – von Ihrer Rechtsschutzversicherung bezahlt.

Darüber hinaus kann eine vorausschauende Planung der Vermögensverhältnisse dazu beitragen, Streitigkeiten in der Familie und unnötige steuerliche Lasten zu verhindern. Hier steht Ihnen Rechtsanwalt Wied bei der Errichtung eines

  • Testamentes oder
  • Erbvertrages

gern zur Seite.