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Sozialrecht

Zum Sozialrecht gehören insbesondere die Durchsetzung von Rechten der Versicherten aus dem Arbeitslosengeld I (Bundesagentur für Arbeit), Arbeitslosengeld II (Jobcenter) sowie Ansprüche auf Krankengeld, Übergangsgeld, Rente wegen Alters oder vorgezogene Rente sowie Erwerbsminderungsrente. Gegner sind hier üblicherweise die Krankenkassen, die Unfallversicherungsträger, Städte und Gemeinden sowie die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter.